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Informationen des MBJS zu Impfungen
Anamnesebogen und Einwilligungserklärung zur Schutzimpfung gegen Covid19 mit mRNA-Impfstoff
Update 30.4.2022
Ab dem 30.4.2022 entfällt in der Schule die Pflicht zum Nachweis eines Tests auf Covid19 für alle in Schule.
Update 31.3.2022
Mit dem kommenden Montag, 4.4.2022 entfällt in der Schule die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Natürlich ist es auf freiwilliger Basis weiterhin erlaubt eine Maske zu tragen. Bitte besprechen Sie dieses Thema offen mit Ihrem Kind.
Wir wissen nicht, welche Auswirkungen diese neuen Bestimmungen auf das Infektionsgeschehen haben werden und so bleibt es jedem Einzelnen überlassen auf sich zu achten und seine Gesundheit nach eigenem Ermessen zu schützen.
Wir wünschen uns einen besonnenen und pragmatischem Umgang mit diesem Thema, so dass hoffentlich niemand die verdienten Osterferien in Quarantäne verbringen muss oder die planmäßigen schriftlichen Prüfungen im Anschluss daran verpasst.
Update 7.3.2022
Ab Montag, dem 7. März gilt die Präsenzpflicht wieder für alle Jahrgangsstufen. Ausnahmen für besonders gefährdete Schülerinnen oder Schüler sind möglich, wenn die medizinische Notwendigkeit durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachgewiesen wird.
Des Weiteren ändert sich erneut die Teststrategie: Wir kehren wieder zur alten Regelung zurück. Das bedeutet, dass ab dem 7.3. nur montags, mittwochs und freitags das Vorliegen eines Negativtestes durch die Eltern bzw. durch volljährige Schülerinnen und Schüler nachgewiesen werden muss. Auch Geimpfte und Genesene können sich weiterhin testen. Die Tests können von den Schülerinnen und Schülern im Sekretariat abgeholt werden.
Update 16.2.2022 15.55 Uhr
Der der Deutsche Wetterdienst gibt eine Sturmwarnung/Unwetterwarnung für den morgigen Tag heraus.
Da die Entwicklung der Sturmsituation in Brandenburg nicht absehbar ist und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler oberste Priorität hat, wird die Präsenzpflicht für alle Schülerinnen und Schüler für Donnerstag, 17. Februar 2022 ausgesetzt.
Das Fernbleiben gilt in diesem Fall grundsätzlich als entschuldigt (von Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schülern). Die Schule ist offen, Unterricht findet laut Plan statt.
Bitte melden Sie Ihr Kind/sich selbst von der Schule ab, entweder bei der Klassenleitung oder beim Sekretariat und vergessen Sie ggf. auch nicht, den Fahrdienst oder Einzelfallhilfen zu verständigen oder sorgen Sie bitte in besonderem Maße dafür, dass Ihr Kind sicher zur Schule und wieder nach Hause kommt.
Sekretariat: info@hildebrandtschule.de, 03303/294690
Sollte der Sturm während des Schulbetriebs eine besondere Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, so können Schülerinnen und Schüler auch über das Unterrichtsende in der Schule bleiben und warten, bis sie abgeholt werden. Bitte behalten Sie die Witterungsverhältnisse im Auge.
Minderjährige Schülerinnen und Schüler werden über das reguläre Ende des Schulbetriebs hinaus solange beaufsichtigt, bis eine sichere Beförderung gewährleistet ist.
Update 11.2.2022
Hygienevorschriften Februar 2022
Update 27.1.2022
Informationen des MBJS
Es besteht für die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 7 und 8 weiterhin, auch nach den Winterferien, die Möglichkeit die Kinder vom Präsenzunterricht freizustellen.
Für alle anderen Jahrgänge bleibt die Präsenzpflicht bestehen.
Das Fernbleiben vom Präsenzunterricht muss muss der Schulleitung im Vorhinein angezeigt werden. Die Erklärung muss nicht begründet werden, sie ist aber für mindestens eine Schulwoche abzugeben.
Update 10.1.2022
Informationen des MBJS
Es besteht für die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 7 und 8 weiterhin die Möglichkeit ihre Kinder vom Präsenzunterricht bis zum Ende des Halbjahres, 28.01.2022, freizustellen.
Für alle anderen Jahrgänge bleibt die Präsenzpflicht bestehen.
Das Fernbleiben vom Präsenzunterricht muss muss der Schulleitung im Vorhinein angezeigt werden. Die Erklärung muss nicht begründet werden, sie ist aber für mindestens eine Schulwoche abzugeben.
Update 17.12.2021
Informationen des MBJS
Es besteht für die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 7 und 8 weiterhin die Möglichkeit ihre Kinder vom Präsenzunterricht bis zum 11.1.2022 freizustellen.
Für alle anderen Jahrgänge bleibt die Präsenzpflicht bestehen.
Das Fernbleiben vom Präsenzunterricht muss muss der Schulleitung im Vorhinein angezeigt werden. Die Erklärung muss nicht begründet werden, sie ist aber für mindestens eine Schulwoche abzugeben.
Update 25.11.2021
Informationen des MBJS
Ab dem 29.11.2021 besteht für die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 7 und 8 die Möglichkeit ihre Kinder vom Präsenzunterricht freizustellen.
Für alle anderen Jahrgänge bleibt die Präsenzpflicht bestehen.
Das Fernbleiben vom Präsenzunterricht muss muss der Schulleitung im Vorhinein angezeigt werden. Die Erklärung muss nicht begründet werden, sie ist aber für mindestens eine Schulwoche abzugeben.
Hygienevorschriften November 2021
Update 12.11.2021
Selbsttestungen Covid19
Ab dem 15.11.2021 besteht eine dreimalige wöchentliche Testpflicht an den Brandenburger Schulen. Alle an Schule Beteiligten müssen am Montag, am Mittwoch und am Freitag einen negativen Covid19-Test nachweisen.
Ausnahme: Vollständig geimpfte Personen sowie genesene Personen innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nach der Krankheit.
Anleitung zur Buchung eines Termin bei der Klassenleitung zur Laufbahnberatung
Elternbrief des MBJS vom 16.09.2021 (Thema: Testkonzept in den Herbstferien)
Aktuelle Informationen zum Testkonzept in Schule auf der Seite des MBJS
Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb sowie Fragen und Antworten auf der Seite des MBJS
Update 3.8.2021
Selbsttestungen Covid19
Seit dem 19. April besteht eine Testpflicht an den Brandenburger Schulen. Alle an Schule Beteiligten müssen 2 x die Woche einen negativen Covid19-Test nachweisen.
Ausnahme: Vollständig geimpfte Personen sowie genesene Personen innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nach der Krankheit.
Elterninformation des MBJS zum Schuljahresbeginn 2021/22
MBJS - Einverständniserklärung
MBJS - Elterninformation und Einverständnis Testausgabe
MBJS - Bescheinigung Selbsttest + Negativergebnis
MBJS - Test Gebrauchsanleitung
Die Kontrolle der Selbsttestungen erfolgt jeweils am Montag und Mittwoch in der 1. Stunde durch die Lehrkraft.
Fehlen Schüler oder Schülerinnen an diesem Tag, ist am darauffolgenden Tag eine Selbsttestung (nicht älter als 24 Stunden) nachzuweisen.
Hat jemand keine Tests mehr für die erste Schulwoche, so können diese am Donnerstag, dem 5.8., bzw. am Freitag, dem 6.8., nach telefonischer Anmeldung abgeholt werden.
Es gilt medizinische Maskenpflicht im Schulgebäude. Für Besucher:innen gilt die Maskenpflicht zudem auf dem gesamten Schulgelände.
Masernnachweis
Bis zum 31.07.2021 war ein ausreichender Schutz gegen Masern (Imfausweis oder ärztliche Bescheinigung) vorzuweisen (Rundschreiben/20 + auszufüllendes Formular ). Wenn Ihr Kind noch keinen Nachweis erbracht hat, soll es diesen im Original am 1. Schultag mitbringen und der Schulleitung vorweisen.
allgemeine Informationen:
Die Einteilung der Gruppen im Wechselunterricht, die Visualisierung des Wechselmodells und die Regelungen zu Pausen- und Unterrichtszeiten befinden sich, wenn notwendig, im internen Bereich von Webuntis.
- Leseempfehlung: In Zusammenarbeit von Schülern und Schülerinnen, Lehrkräften und Eltern rund um Bob Blume und das Twitter- und Instalehrerzimmer entstand dieses FAQ für Schüler, Eltern und Lehrkräfte .
- Seite der Pressemitteilungen des MBJS
- Stufenplan des Ministeriums
- Elterninformation zum Distanzlernkonzept
Informieren Sie sich zum Ablaufschema bei Erkältungssymptomen - Schulbesuch möglich?